WBK BDS

Bei der Beantragung ist dringend die BSSV-Bedürfnisbescheinigung in einfacher Ausführung auszufüllen. 

Diese bleibt als Zustimmungsbeleg und Verlaufsübersicht der Dokumente in der Geschäftsstelle.


Die Antragsgebühren bitte wie auf der Bedürfnisbescheinigung beschrieben im Voraus überweisen oder in der Geschäftsstelle zahlen. Sie können natürlich auch den kostenpflichtigen Formularservice des Schützen-Centers oder eines anderen Dienstleisters buchen. Bei ersterem sind alle Vereins- und Verbandsgebühren bereits inklusike.


Stellen Sie Ihren Antrag selbst, sind alle Unterlagen der BDS Befürwortung in doppelter Ausferttigung mit original Unterschriften einzureichen - und bitte nur komplett! 

Bei mehereren Bedürfnissen müssen nur die Blätter 3 und 4 für jedes weitere Bedürfniss ausgefüllt werden und nicht jeweils ein kompletter Antrag. 

Der Antrag der jeweiligen Behörde muss nur einfach beiliegen! Schießbuch, BDS-Ausweis mit aktueller Beitragsmarke, WBK-Kopien und Sachkundenachweis bitte nicht vergessen.


Bitte kein beidseitiger Druck, kein Tackern und kein vergrößern oder verkleinern der Kopien!


Der gesammte Weg der Dokumente vom Verein zum Verband und zurück wird über unsere Post als "Einwurf Einschreiben" erledigt.

Legen Sie also bitte keine Briefmarken oder Rückumschläge bei auch wenn es z.B. in der BDS Chekliste gefordert ist!


Wenn Ihre Befürwortung vom Verband wieder bei uns eintrifft, melden wir uns unaufgefordert noch am selben Tag bei Ihnen. 


Die fertigen Befürwortungen des BDS, können Sie nach der Berabeitung durch Verein und Verband in der Geschäftsstelle abholen und dann persönlich oder postalisch bei Ihrer Behörde einreichen.


Wir übernehmen keine Garantie für die behördlichen Anträge - eventuell sind neuere Versionen in den Gemeinden vorhanden. Bitte überprüfen Sie dies und helfen uns in diesem Fall mit einer Meldung.
Anträge weiterer Behörden folgen.

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