Alle Angaben sind nach besten Wissen und Gewissen erfolgt. Verschweige ich Erkrankungen, Vorstrafen oder Ermittlungen ist der Antrag automatisch unwirksam und es kommt keine Mitgliedschaft zu Stande.
BSSV Satzung: §8 Abs. 1 - Die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. §8 Abs. 2 - Der Austritt aus der Mitgliedschaft ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich und muss unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten dem Präsidium gegenüber, durch eingeschriebenen Brief erfolgt sein.
Ich erkenne die Satzung und Ordnungen der BSSV von 1999 e.V. an und werde nach ihnen Handeln. Eine Aufnahmebestätigung, sowie die Erklärung der weiteren Schritte inkl. der Beitragszahlung, erfolgen per E-Mail.
Die Datenschutzerklärung der BSSV ist auf www.bssv.net öffentlich. Daten werden gespeichert und an Verbände und/oder Ämter nur für die Erfüllung des Vereinszwecks weitergegeben. Ich willige in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen und der DGSVO ein.